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Qualitätssicherungsbestimmungen
Bei der Herstellung der
B+H-Produkte haben neben den eigengefertigten Komponenten auch
in großem Umfang die Produkte der Zulieferer eine starke
Bedeutung.
Die einwandfreie
Qualität zur Zufriedenheit des Kunden wird somit in einem hohen
Maße durch Produkte von Lieferanten mit beeinflusst. Damit ist
zwangsläufig die Qualitätsfähigkeit von Lieferanten und die
Qualität seiner Produkte ein maßgebendes Entscheidungskriterium
für die Vergabe von Aufträgen.
Die
Vertragspartner sind sich darin einig, dass hohe Qualität und
Zuverlässigkeit technischer Erzeugnisse bei unverminderter
Wettbewerbsfähigkeit nur erzielt werden können, wenn die
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den
Herstellungsstufen im Sinne einer Rationalisierungsgemeinschaft
verbessert, das anzuwendende Qualitätsmanagementsystem und die
Prüfverfahren festgeschrieben, sowie Durchlaufzeiten verkürzt
und Doppelprüfungen vermieden werden.
Die wesentlichen
Elemente eines Qualitätsmanagementsystems sind in dieser
Vereinbarung aufgezählt. Darlegungen dazu sind der DIN EN ISO
9001 und ISO/TS 16 949 zu entnehmen. Sie sind Bestandteil der
Vertragsabschlüsse zwischen B+H und dem Lieferanten.
Mit der
konsequenten Anwendung dieser Bestimmungen ist die B+H-
Forderung nach "fehlerfreien Lieferungen" erreichbar. Die
Erfüllung der in diesen Bestimmungen genannten Kriterien ist im
Rahmen eines "funktionierenden Systems" vom Zulieferanten
sicherzustellen und im Hinblick auf die hohe Bedeutung auf
Wunsch der zuständigen Qualitätsstelle bei B+H jederzeit im
Rahmen eines Audits darzulegen.
Download:
Qualitätssicherungsbestimmungen.pdf |